Wiederaufnahme unserer Fahrschultätigkeit

Ab Montag, den 08.03.2021 ist uns laut der neuen Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 05.03.2021 die uneingeschränkte Fahrschultätigkeit erlaubt worden. Bedingung hierbei ist, dass die FahrschülerInnen einen tagaktuellen negativen COVID-19-Schnell-oder Selbsttest für den Einzelunterricht vorlegen. Dieses Dokument muss dem Fahrlehrer bzw. der Fahrschule vor Antritt der Fahrt vorgelegt und die Richtigkeit bestätigt werden. Näheres erfahren Sie persönlich in der Fahrschule. Nachtrag zur AGB: Sollte die Ausbildung aufgrund behördlicher Anordnung und/oder einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf Covid-19 vor Abschluss erschwert, unterbrochen, verzögert oder beendet werden, stellt dies keine Vertragsverletzung der Fahrschule dar. Eine Haftung für einen hieraus entstehenden Schaden, auch als Folgeschaden, soll und wird die Fahrschule nicht übernehmen, sofern kein Verschulden, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt und lediglich den behördlichen Vorgaben gefolgt wird.

Formular zum Download: https://fahrschule-sandig.de/wp-content/uploads/2021/04/neues-Formular-Bestaetigung-FS-31.03.-2021.pdf